Wärmepumpen
Wärmepumpen: Ineffizient, aber öko per Gesetz
Die Stromlobby hat erfolgreich gewirkt: Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, das im Kabinett verabschiedet wurde, werden auch ineffiziente Wärmepumpen künftig als Ökoenergie anerkannt. Wärmepumpen funktionieren wie ein Kühlschrank: Unter Einsatz von Strom kühlen sie auf der einen Seite und heizen auf der anderen – beim Kühlschrank ist die warme Seite die Rückwand. Eine Wärmepumpe im Haus kühlt die Außenluft oder den Erdboden ab und erwärmt zugleich die Raumluft.
Nach Plänen des Bundesumweltministeriums (BMU) soll die Wärme aus elektrischen Wärmepumpen als erneuerbare Energie gelten, wenn aus 1 Kilowattstunde Strom 3,3 Kilowattstunden Wärme
gewonnen werden. Dieses Verhältnis von Stromeinsatz und Wärmeausbeute wird als Arbeitszahl bezeichnet. Ursprünglich sollte im Gesetz eine Arbeitszahl von mindestens 4 stehen, erst
dann nützt die Technik auch dem Klima.
Doch eine Arbeitszahl von 4 wird in der Praxis kaum erreicht. Ein aktueller Feldtest zeigt das deutlich: Die Lokale-Agenda-21-Gruppe im badischen Lahr hat zusammen mit
der Ortenauer Energieagentur 37 Wärmepumpen ein Jahr lang vermessen. Dabei zeigten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Praxisdaten und den Zahlen aus der Werbung.
Am besten schnitten mit einer Arbeitszahl von 3,3 bis 3,4 noch Erdreich-Wärmepumpen mit Fußbodenheizung ab. Luft-Wärme-Pumpen mit Radiator-Heizkörpern kamen nur auf 2,3, Klein-Wärmepumpen
für Brauchwasser sogar nur auf 1,9. Wer CO2 einsparen will, dürfe solche Wärmepumpen folglich “weder bewerben und empfehlen noch finanziell fördern”, resümiert Gutachter Auer.
Die Herabsetzung der Mindestarbeitszahl im Wärmegesetz mache eine ineffiziente Technik “rechnerisch salonfähig”.
Trotz aller Kritik boomt derzeit die Wärmepumpe als scheinbar günstige Alternative zu Öl und Gas – denn Strom für Wärmepumpen wird aktuell zum Markteinführungspreis offeriert. Beispiel
EnBW: Während normale Haushaltskunden 19,42 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, kostet Wärmepumpenstrom tagsüber nur 14,89 Cent und nachts sogar nur 9,06 Cent. Möglich ist das nur, weil die
Versorger den Wärmepumpenstrom durch höhere Preise für alle anderen Kunden quersubventionen lassen.
Nach Ansicht von Uwe Leprich, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Saarbrücken, gibt es keinen sachlichen Grund für die Begünstigung der Wärmepumpe. Die
Bundesnetzagentur, die die Netzentgelte überwacht, sieht sich gleichwohl nicht zuständig, die Quersubventionierung abzustellen. Doch das muss nicht für alle Zeiten so bleiben. Professor
Leprich warnt bereits: “Wenn irgendwann für Wärmepumpenstrom normale Netzentgelte bezahlt werden müssen, sind die Anlagen unwirtschaftlich.”